Geldwäschegesetz


Warum der Makler zur Identifikation des Kunden verpflichtet ist

Wenn der Makler nach dem Ausweis fragt,

dann handelt es sich nicht um Neugier. Vielmehr sind Immobilienmakler ebenso wie Notare, Steuerberater Unternehmensberater und Treuhänder gesetzlich dazu verpflichtet, sich den Personalausweis oder Reisepass der Kaufvertragsparteien zeigen zu lassen, diese Personalpapiere zu kopieren und über einen Zeitraum von 5 Jahren zu archivieren.
Der Sinn des Geldwäschegesetzes ist es, zu versuchen, die kriminellen Strukturen und den Terrorismus zu bekämpfen. Gerade bei Immobiliengeschäften geht es sehr häufig um große Summen. Um Geldwäsche zu verhindern, sind auch Immobilienmakler zur Mithilfe im Rahmen der Geldwäscheprävention zur Mithilfe verpflichtet.
Immobilienmakler sind gem. § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG (Geldwäschegesetz) verpflichtet, die Identität der Kaufvertragsparteien zweifelsfrei festzustellen. Unabhängig davon, dass sich Käufer und Verkäufer beim dem beurkundenden Notar legitimieren, sind auch Immobilienmakler verpflichtet, sich den Personalausweis oder Reisepass des Käufers und des Verkäufers zeigen zu lassen, diesen zu kopieren und zu archivieren. Verstöße gegen diese gesetzliche Verpflichtung werden mit hohen Bußgeldern geahndet.
Sollte der Immobilienmakler den Verdacht auf Geldwäsche haben, so er zur umgehenden Meldung an die zuständigen Behörden verpflichtet.
Wir wollen Ihnen ersparen, sich mit dem Gesetz und seinen umfassenden Regelungen zu befassen. Deshalb bitten wir Sie, uns bei der uns vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Identifizierung zu unterstützen. Die von uns archivierten Personalpapiere unserer Kunden und Auftraggeber werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften verwahrt und nach Ablauf der fünftägigen Aufbewahrungsfrist gelöscht.
Selbstverständlich geben wir Ihnen auf Nachfrage weitere Informationen zu diesem Thema.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Merkblättern der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Hamburg zur Geldwäscheprävention.