Verkauf auf Leibrente


auch mit lebenslangem Wohnrecht

Grundsätze einer Leibrente

Die Leibrente ist eine besondere Form der privaten Altersvorsorge. Immobilienverkäufer erhalten in diesem Fall beim Hausverkauf auf Rentenbasis eine monatliche Auszahlung anstatt einer Einmalzahlung des Kaufpreises. Der als Rente zu zahlende Kaufpreis wird auf der Grundlage einer Wertschätzung der Immobilie ermittelt. Außerdem bemisst sich die Höhe der zu zahlenden Leibrente am Lebensalter der Verkäufer.
Ferner besteht die Möglichkeit, ein lebenslängliches Wohnrecht für die verkaufte Immobilie zu vereinbaren.
Eine Absicherung der Leibrentenzahlung erfolgt im Grundbuch. Dabei wird die Zahlung zudem inflationsgeschützt.
Eine grundbuchliche Eintragung des Wohnrechts schützt den Verkäufer lebenslang.

lebenslanges und sicheres Zusatzeinkommen durch Leibrentenvereinbarung

Leibrente und Wohnrecht

Verkäufer genießen durch die Leibrente ein lebenslanges und sicheres Zusatzeinkommen. Je nach Vereinbarung können Sie weiterhin in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung wohnen, müssen sich aber nicht mehr um die Instandhaltung der Immobilie kümmern.
Die Leibrente, die bis zum Ableben des Verkäufers / Leibrentennehmers gezahlt wird, kann zudem auf verbundene Leben, z.B. Ehepaare, vereinbart werden, wobei in dem Falle die Leibrentenzahlung mit Ableben des Letztüberlebenden endet.
Es besteht sowohl die Möglichkeit, ein lebenslängliches Wohnrecht für die verkaufte Immobilie zu vereinbaren als auch diese frei von Nutzungsrechten an den Käufer abzugeben.

Für Käufer ergibt sich beim Hauskauf per Leibrente der große Vorteil, dass die Kaufsumme nicht auf einmal aufgebracht werden muss und somit eine Kreditaufnahme entfällt. Auch Eigenkapital ist nicht immer erforderlich, falls keine Teilvorauszahlung vereinbart wurde.



Vertragsgestaltung

Nachdem der Wert der Immobilie ermittelt wurde, ergibt sich die Basis für den Kaufpreis. Verkäufer und Käufer einigen sich darauf, ob und in welcher Höhe eine Anzahlung geleistet werden soll, die dem Verkäufer gleich zur Verfügung steht, z.B. zur Ablösung evtl. restlicher Darlehen, für Anschaffungen, eine Reise oder als stille Reserve.
Die dann verbleibende Summe wird an den Verkäufer lebenslang als Leibrente gezahlt. Die Höhe der Leibrente richtet sich dabei auch nach dem Lebensalter des Verkäufers und der aus den amtlichen Tabellen zu entnehmenden voraussichtlichen Lebenserwartung.
Wenn der Verkäufer in der Immobilie weiter wohnen bleiben möchte, sollte ein Wohnrecht vereinbart werden, welches in jedem Fall als Reallast im Grundbuch eingetragen werden muss, um dem Verkäufer die notwendige Sicherheit zu geben.
Auch die Aufnahme einer Wertsicherungsklausel für die Leibrentenzahlung dient zur Absicherung. Diese sieht eine Anpassung der Auszahlung bei Veränderungen am Verbraucherpreisindex vor und schützt Verkäufer vor Inflation.
Foto Vertragsgestaltung

Diese Ausführungen können nur einen kurzen Abriss geben. Wenn Sie mehr über diese Art des Verkaufs und der Erzielung zusätzlicher Einkünfte im Alter erfahren möchten, sprechen Sie uns an. Wir werden Ihnen dann ein auf Ihre Bedürfnisse abgestelltes Konzept erstellen.
Unsere Leistung bei der Beratung und Vermittlung von Verkäufen auf Leibrente erbringen wir ausschließlich in der Metropolregion Hamburg.

Die Wertermittlung der Immobilie erfolgt durch persönliche Inaugenscheinnahme und persönliche Beratung des Eigentümers der Immobilie, die im Wege der Leibrentenzahlung verkauft werden soll.

Nur so ist sichergestellt, dass unsere Kunden bei der Ermittlung des erzielbaren Kaufpreises eine sachgerechte Werteinschätzung und Begleitung des Verkaufsprozesses durch uns erhalten.

Verkauf auf Leibrente und lebenslanges Wohnrecht

Die etwas andere Art zum Verkauf einer Immobilie. Interessiert? Sprechen Sie uns gern an.
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