Grunderwerbsteuer


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Beim Grundstückshandel fällt in Deutschland Grunderwerbssteuer an. Die Grunderwerbsteuer wird auf den Kaufpreis fällig.
Die Höhe der Grunderwerbssteuer ist seit Mitte 2007 Landessache und kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hoch sein.
Seit der Föderalismusreform 2006 dürfen die Bundesländer den Satz der Grunderwerbsteuer selbst festlegen.
Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt hatten die Grunderwerbsteuer bereits sehr zeitig erhöht. Andere Länder sind dem Beispiel inzwischen gefolgt.

Die aktuellen Steuersätze finden Sie in der nachfolgenden Tabelle.

Es gibt aber auch Möglichkeiten, Grunderwerbsteuer einzusparen.
So kann es helfen, den Wert für mitverkauftes Inventar im Kaufvertrag als Summe separat auszuweisen. Dieser Wert unterliegt dann in der Regel nicht der Grunderwerbsteuer. Zu solchem Inventar zählen mitverkaufte Möbel, Einbauküchen oder auch Markisen.

Die separate Ausweisung einer Instandhaltungsrücklage bei Erwerb einer Eigentumswohnung hingegen kann aufgrund der Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 16.09.2020 nicht bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer abgezogen werden (BFH, Urteil vom 16.09.2020 - II R 49/17).

Der Hamburger Senat hat am 04.01.2022 beschlossen, die Grunderwerbsteuer von derzeit noch 4,5 Prozent ab 2023 auf 5,5 Prozent zu erhöhen.

Es soll jedoch Ausnahmen geben. Für Familien bis 45 Jahre und mindestens einem Kind ist eine Ermäßigung der Grunderwerbsteuer auf 3,5 Prozent bei Eigennutzung geplant Diese Ermäßigung soll auch die Grunderwerbsteuer bei Sozialwohnungen und bei Erbbaurechtsgrundstücken gelten. Die Umsetzung soll erfolgen, sobald es eine Öffnungsklausel gibt.

Sprechen Sie uns gern an, wenn Sie zu diesem Thema Fragen haben.

Grunderwerbsteuersätze in den einzelnen Bundesländern

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Die Höhe der Grunderwerbsteuern in den verschiedenen Bundesländern
entnehmen Sie bitte der nachfolgenden alphabetischen Aufstellung:

- Baden-Württemberg 5,0 %
- Bayern 3,5 %
- Berlin 6,0 %
- Brandenburg 6,5 %
- Bremen 5,0 %
- Hamburg 5,5 %
- Hessen 6,0 %
- Mecklenburg-Vorpommern 6,0 %
- Niedersachsen 5,0 %
- Nordrhein-Westfalen 6,5 %
- Rheinland-Pfalz 5,0 %
- Saarland 6,5 %
- Sachsen 5,5 %
- Sachsen-Anhalt 5,0 %
- Schleswig-Holstein 6,5 %
- Thüringen 5,0 % *)

*) Der Landtag in Erfurt hat am 14.09.2023 mit den Stimmen der Opposition beschlossen, die in Thüringen seit dem 01.01.2017 geltenden Steuersatz von 6,5 % auf 5,0 % zu verringern. Dieser Steuersatz gilt für Erwerbsfälle ab 01.01.2024.